Erstgespräch
Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme oder einem Kontakt per Mail lernen wir uns im Erstgespräch persönlich kennen und überlegen gemeinsam, wie und ob wir zusammenarbeiten möchten.
Hier geht es um die aktuelle Lebenssituation, um Ihre Themen und Veränderungswünsche und um Fragen, die Ihnen wichtig sind.
Wenn wir die Entscheidung getroffen haben, miteinander zu arbeiten, vereinbaren wir gerne weitere Termine, in denen wir Ihre Anliegen vertiefend bearbeiten.
Jede Therapiesitzung findet in der Praxis in der Kirchengasse in Hollabrunn statt, sollten Sie es bevorzugen, nach 3714 Roseldorf zu kommen, ist dies auch nach Absprache möglich.
Dauer und Frequenz der Therapieeinheiten
Eine Therapieeinheit im Einzelsetting dauert 50 Minuten.
Unsere Sitzungen finden anfangs üblicherweise in wöchentlichen Intervallen statt, individuelle Vereinbarungen werden gemeinsam getroffen. Regelmäßige Termine sind wichtig, um unsere Arbeitsbeziehung sowie den Therapieerfolg zu fördern.
Bezahlung
Einzeltherapie Euro 60,- € / Einheit (50 Minuten)
Wir stellen Ihnen eine Rechnung, um deren Überweisung wir bitten oder Sie begleichen die Rechnung bar am Ende der Sitzung. Da wir derzeit noch in Ausbildung unter Supervision arbeiten, ist ein Kostenzuschuss bzw. eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse leider nicht möglich. Der Stundensatz ist jedoch entsprechend niedriger, wodurch Ihnen kein Kostennachteil entsteht.
Verschwiegenheit
Alle Inhalte, die mir in der Psychotherapie bekannt werden, unterliegen der im Psychotherapiegesetz geregelten Schweigepflicht. Diese ist in Österreich im Psychotherapiegesetz (PthG) §15 verankert. Die Verschwiegenheit geht über das Ende der Therapie hinaus und bezieht sich auch auf Angehörige und Behörden!
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision sind wir zur Supervision verpflichtet und behalten uns vor, im Rahmen der Supervision und Intervision anonymisiert über KlientInnen zu berichten.
Absageregelung
Die vereinbarten Termine sind verbindlich und werden gemeinsam ausgemacht. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir telefonisch abzusagen oder ein SMS zu schreiben. Wenn Sie einen Termin weniger als 24 Stunden vorher absagen, muss ich Ihnen das volle Honorar verrechnen, da ich die Stunde so kurzfristig nicht anders besetzen kann, jedoch gibt es in einem akuten Krankheitsfall eine Ausnahme.